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Verbrauchsdatum

Verbrauchsdatum

Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist im Prinzip ein Versprechen: „Mindestens haltbar bis: ...“ bedeutet, dass das von Ihnen gekaufte Lebensmittel bei sorgfältiger Aufbewahrung bis zum angegebenen Zeitpunkt all seine charakteristischen Eigenschaften behält. Dazu gehören neben Frische, Farbe oder Konsistenz auch in Zahlen darstellbare Eigenschaften wie die auf der Verpackung manchmal angegebenen Vitamingehalte. Auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das Produkt nicht verdorben. Es kann durchaus noch einwandfrei sein und darf auch verkauft werden. Allerdings hat der Händler in jedem Falle dafür zu sorgen, dass die Ware nicht verdorben ist, egal ob das MHD abgelaufen ist oder nicht. Haben Sie also preisreduzierte Wurst nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums gekauft und stellen zu Hause fest, dass sie schlecht ist, haben Sie Anspruch auf Umtausch oder die Erstattung des Kaufpreises.


Was sagt das Verbrauchsdatum?
Während das MHD Verbrauchern im Grunde eine Garantie gibt, stellt das Verbrauchsdatum eine klare Anweisung dar. „Zu verbrauchen bis:...“ gibt den Moment an, bis zu dem das Lebensmittel gegessen werden kann, ohne dass gesundheitliche Gefahren bestünden. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und sollten auch zu Hause nicht mehr gegessen werden. Hack- und Geflügelfleisch sowie Rohmilch, die sehr leicht verderben und schon nach kurzer Zeit Gesundheitsschäden hervorrufen können, tragen ein solches Verbrauchsdatum.


Wer legt MHD und Verbrauchsdatum fest?
Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits – und nicht um ein Verfalldatum wie bei Medikamenten oder ein Verbrauchsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar, bei optimaler Lagerung oft auch noch sehr viel später. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden.


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